8. April 2024 / Aus aller Welt

Leiche im Bad zerstückelt - Prozessauftakt in Stralsund

Was in einer Wohnung in Greifswald geschah, beschreibt einer der Angeklagten als «ganz schlimmen Film». Aber es war Wirklichkeit. Der Leichnam eines 38-Jährigen wurde zerstückelt.

von dpa

Im Prozess um den Tod eines 38-Jährigen und die anschließende Zerstückelung seiner Leiche hat der Hauptangeklagte die Tat teilweise eingeräumt. Mit dem Opfer hatte er am Abend zuvor Alkohol getrunken. Nach einer Auseinandersetzung und einem Sturz sei dieser in der Nacht gestorben, schilderte der 28-Jährige beim Prozessauftakt vor dem Landgericht Stralsund die Geschehnisse von Ende Oktober 2023. Die Leiche habe er gemeinsam mit einem ebenso angeklagten Freund zerteilt. Das wies der ebenfalls 28-Jährige am Montag aber klar zurück: «Ich habe keinen Menschen zersägt. Nein, zu 100 Prozent nicht.»

Dem Hauptangeklagten wirft die Staatsanwaltschaft gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge vor. Das Gericht signalisierte, dass auch eine Verurteilung für Totschlag wegen Unterlassens in Betracht komme. Dem Mitangeklagten wird unter anderem Störung der Totenruhe sowie versuchte Strafvereitelung zur Last gelegt. Die beiden Angeklagten schilderten aus ihrer Sicht den Vorgang am 20. und 21. Oktober vergangenen Jahres. Die Leiche wurde mit einer Säge, Messern und einer Machete in einer Badewanne zerlegt. 

Der zweite Angeklagte, der nur wenige Stunden vor dem Vorfall aus dem Gefängnis entlassen wurde, betonte, sein Freund habe ihm zunächst gesagt, dass er jemanden tot gemacht habe. Das habe er nicht glauben wollen, bis er in der Wohnung des Freundes unter einem Berg von Wäsche die Leiche im Kasten unter der Couch gesehen habe. «Das war ein ganz schlimmer Film, die komplette Katastrophe.»

Der Hauptangeklagte habe ihn später mit einer Waffe bedroht und gezwungen, einen Bekannten anzurufen, damit dieser helfe, die Leichenteile zu entsorgen. Der weigerte sich aber und alarmierte stattdessen die Polizei. Laut Staatsanwaltschaft drohen dem Hauptangeklagten im Falle einer Verurteilung zwischen 3 und 15 Jahren Haft und dem Mitangeklagten maximal 5 Jahre. Beide sind in Untersuchungshaft. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gelten beide als unschuldig. Der Prozess wird am 10. April fortgesetzt.


Bildnachweis: © Bernd Wüstneck/dpa
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