5. August 2024 / Aus aller Welt

Mord an Mitschüler: 15-Jähriger in Unterfranken verurteilt

Ein Schüler tötet in Unterfranken einen Mitschüler mit einem Schuss in den Kopf. Bei der Frage, ob es Mord oder Totschlag war, folgt das Gericht der Ansicht der Staatsanwaltschaft.

von dpa

Nach einem tödlichen Kopfschuss auf einen Mitschüler an einer Schule in Unterfranken ist ein 15-Jähriger wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung des Landgerichts Würzburg habe der Jugendliche den 14-Jährigen im September 2023 in Lohr am Main ermordet, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Bei Mord beträgt das Höchstmaß der Jugendstrafe zehn Jahre.

Mit dem Urteil folgte die große Jugendkammer der Ansicht von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Sie hatten das Mordmerkmal der Heimtücke als verwirklicht angesehen, da der Kopfschuss von hinten gekommen sei. Der Anwalt des Angeklagten hatte hingegen auf Totschlag plädiert.

Tat gestanden

Der 15-jährige Deutsche hatte im vergangenen September auf dem Gelände einer Schule in Lohr am Main nordwestlich von Würzburg einen 14-jährigen Italiener mit einem einzigen Schuss aus einer Pistole getötet. Er gestand dies zu Beginn der Hauptverhandlung. Der Schuss sei allerdings nicht absichtlich gefallen, sagte er aus. In seinem letzten Wort entschuldigte sich der 15-Jährige bei den Hinterbliebenen und sagte, dass ihm alles unglaublich leidtue.

Die Staatsanwaltschaft forderte dennoch acht Jahre und neun Monate Jugendstrafe wegen Mordes. Zudem beantragte der Anklagevertreter, die Sicherungsverwahrung vorzubehalten und die Unterbringung des 15-Jährigen in einer sozialtherapeutischen Einrichtung anzuordnen. Die Eltern des getöteten Jungen sind Nebenkläger in dem Verfahren. Sie schlossen sich mit ihrem Plädoyer dem der Staatsanwaltschaft weitgehend an. Der Verteidiger beantragte hingegen eine Jugendstrafe von sechs Jahren wegen Totschlags. 

Pistole gehörte Hausbewohner

Die beiden Jungen gingen in dieselbe Mittelschule in der Kleinstadt im Spessart. Die Tatwaffe gehörte einem 66-Jährigen, der im selben Haus wie der Angeklagte lebte.

Vor der Hauptverhandlung war die Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass der Jugendliche den Serienmörder Jeffrey Dahmer verehrt und aus Mordlust gehandelt habe. Dahmer hatte eine der grausigsten Mordserien der USA verübt. Über ihn gibt es eine Netflix-Serie. Den Vorwurf der Mordlust hielt die Staatsanwaltschaft aufgrund der durchgeführten Hauptverhandlung laut Gerichtssprecherin jedoch nicht aufrecht.

Da der Angeklagte jugendlich ist, schreibt das Gesetz eine Verhandlung hinter verschlossenen Türen vor. 


Bildnachweis: © Daniel Karmann/dpa
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